Hausordnung

Damit alle großen und kleinen Besucher richtig Spaß haben und sich bei uns wohlfühlen, haben wir einige Spielregeln aufgestellt:

  • Im gesamten Innenbereich der Kindererlebniswelt ist der Zutritt nur mit sauberen Wechselschuhen (Schuhe mit fester Sohle) gestattet. Wir empfehlen Turnschuhe (keinerlei Socken), damit die Kinder und die Erwachsenen besseren Halt beim Klettern in unseren Metall-Kletterröhren, Holztürmen und auf unserem großen Kletternetz haben.
  • Aus Sicherheitsgründen haben Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt.
  • Für die Aufsicht- bzw. Betreuungspflicht der Kinder sind ausschließlich die Begleitpersonen oder die Betreuer verantwortlich und nicht die Mitarbeiter der Rumpelburg.
  • Kinder ab dem 7. Lebensjahr können auf eigene Verantwortung, auf eigenes Risiko und nur mit Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten in der Kindererlebniswelt spielen.
  • Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und das Anzünden von Kerzen sind strengstens untersagt!
  • Für Schäden, Unfälle usw. die beim Spielen in unserer Kindererlebniswelt entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder.
  • Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Im gesamten Innen- und Außenbereich besteht Rauchverbot.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Wir weisen hiermit daraufhin, dass unsere Mitarbeiter keine medizinische Ausbildung besitzen. In Notfällen sind sie angewiesen und berechtigt, zuerst den Notarzt zu holen und dann die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränke ist im Spiel- und Kletterbereich nicht gestattet, sondern nur an den Tischen.
  • Das Hausrecht wird durch die Mitarbeiter der Kindererlebniswelt wahrgenommen. Den Weisungen des Teams der “Rumpelburg”, ist unbedingt Folge zu leisten. 
  • Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder aus anderen Gründen kann der Aufenthalt in der Kindererlebniswelt untersagt werden.
  • Die genehmigte Höchstzahl der Besucher darf nicht überschritten werden. 
  • Verursacher von Schäden am Inventar der Kindererlebniswelt (vorsätzlich oder durch Unachtsamkeit) haften für diese.

Wir bitten um Verständnis für diese Spielregeln.

Viel Spaß wünscht Ihnen das Team der “Rumpelburg”.