In der Kindererlebniswelt „Rumpelburg“ dürfen Kinder ab 7 Jahre mit einer Einverständniserklärung der Eltern ohne Aufsicht auf eigene Gefahr spielen. Diese Vollmacht ist an der Kasse erhältlich und beinhaltet die Hausordnung und die Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO.